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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

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Transport- und Speditionsversicherung


Versicherungsumfang


Mit der Transportversicherung, einer der ältesten Versicherungen überhaupt, werden Risikogefahren im Zusammenhang mit dem Transport von Gütern (Güterversicherung) und der Transportmittel (Kaskoversicherung), versichert. Die üblichen Schutzkriterien sind der Transportweg, das zu versichernde Interesse und die Versicherungsdauer. Der Transportversicherer wird hierbei als Risikoträger aus der Gefahrengemeinschaft Transport und Güterverkehr angesehen, der die Transportgefahr für den Versicherungsnehmer in kalkulierbare Kosten umwandelt.

Dienstleistungen


Die Interessenlage der am Transport beteiligten Personen erfordert oftmals eine konkrete Versicherung. Diese kann von der Art der Transportgüter, der Transportmittel, der mit dem Transportweg im Zusammenhang stehenden allgemeinen und speziellen Transportgefahren und sonstigen Risiken abhängig sein. Daher wird grundsätzlich empfohlen, jede Transsportversicherung individuell zu vereinbaren. Hierbei sollte nicht unbeachtet bleiben möglicherweise auch Schäden abzudecken, die durch Ausfälle entstehen können. Haben Sie Fragen zur Transportversicherung oder hat sich bei Ihnen ein Schadensrisiko verwirklicht und der Versicherer verweigert die Leistung, unterstützen Sie PROBST · Rechtsanwälte bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche oder sachgerechten Abwicklung mit dem Transportversicherer.

Kontakt


Ihre Ansprechpartnerin im Versicherungsrecht:

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst

Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht

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