Privatversicherungsrecht
Jedes Unternehmen und jeder Bürger schließt eine Vielzahl von Versicherungsverträgen ab. Tritt dann aber der Versicherungsfall ein, gibt es oftmals aus unterschiedlichen Gründen Konflikte zwischen dem Versicherungsnehmer mit seiner Versicherungsgesellschaft.
Das Versicherungsrecht regelt als unselbstständiger Teil des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen. Im weiten Sinn umfasst das Versicherungsrecht einerseits das Sozialversicherungsrecht und anderseits das Privatversicherungsrecht. Letzteres wird hier als Versicherungsrecht umschrieben. Versicherungsarten kommen in beiden Bereichen vor. So besteht etwa eine Krankenversicherungspflicht, die je nach Fallgestaltung privatrechtlich oder sozialrechtlich ausgestaltet sein kann. Bei sozialrechtlichen Fragestellungen laden wir Sie recht herzlich dazu ein, sich unter der Kompetenz Sozialrecht zu informieren. Bei ergänzenden Fragen und soweit Sie eine Beratung wünschen helfen Ihnen PROBST · Rechtsanwälte gern weiter.
Versicherungsbereiche
Das Privatversicherungsrecht umfasst im Wesentlichen die Bereiche
- Sachversicherungsrecht (Einbruchdiebstahlversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, Hausratsversicherung und Reise- und Reisegepäckversicherung),
- Haftpflichtversicherungsrecht (allgemeine Haftpflichtversicherung, berufliche Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Kfz-Haftpflichtversicherung, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung),
- Private Personenversicherung (private Krankenversicherung mit der Auslandsreisekrankenversicherung, der Krankheitskostenversicherung und Krankentagegeldversicherung, die private Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Lebensversicherung),
- Transport- und Speditionsversicherung,
- Rechtschutzversicherung,
- Kreditausfallversicherung.
Nachweis und Obliegenheiten
Den Eintritt des Schadensfalles muss der Versicherungsnehmer regelmäßig nachweisen. Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Ansonsten ist der Versicherer bei vorsätzlich falschen Angaben von der Pflicht zur Erbringung der Versicherungsleistung befreit.
Dienstleistungen
Im Konfliktfall ist eine frühzeitige Beratung des Versicherungsnehmers sinnvoll. Dies können neben Privatleuten, Unternehmen, Freiberufler und sonstige selbstständige Personen sein. PROBST · Rechtsanwälte begleiten Sie bei der Schadensabwicklung im Versicherungsfall. Insbesondere dann, wenn Körperschäden Folge eines Versicherungsfalls sind, kann sich die Darlegung und der Nachweis des Zusammenhangs zwischen Unfallereignis und Verletzung schwierig gestalten. Streit entsteht auch dadurch, dass der Umfang der eingetretenen Verletzung mit einem konkreten Schadensereignis in Abrede gestellt wird. Hier ist mit Erfahrung und besonderen theoretischen Kenntnissen etwa nachzuweisen, dass keine andere Ursache für das Ausmaß der Verletzung ursächlich sein konnte und keine andere Ersatzursache in Betracht zu ziehen ist.
Informationen und Rechtsschutz
Informieren Sie sich gern unter den jeweiligen Teilbereichen des Versicherungsrechts auf unserer Seite. Übrigens kann der frühzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine sinnvolle Anlage darstellen, um im Konfliktfall seine Rechte ohne Risiko durchsetzen zu können. Haben Sie weitere Rechtsfragen, helfen wir Ihnen gern weiter und freuen uns auf Sie.
- Der Versicherer hält mir Versicherungsbetrug bzw. Versicherungsmissbrauch vor. Wie muss ich hierauf reagieren und kann ich mich gegen diesen Vorwurf wenden?
- Mir wird vorgehalten, bei Abschluss des Versicherungsvertrages unvollständige Angaben gemacht zu haben. Der Versicherer verweigert die Leistung. Kann ich mich hiergegen wenden und wie?
- Was wird in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt?
- Was versteht man unter einer Obliegenheitsverletzung?
- ...
Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin im Versicherungsrecht:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst
Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht